Fragen im Bereich Medikamente Oft hört man: «Wer Medikamente einnimmt, darf keinen Alkohol trinken.» Stimmt das? Es gibt tatsächlich Medikamente, die in der Kombination mit Alkohol sehr gefährlich sind. Bei anderen darf im Ausnahmefall Alkohol getrunken werden. Und dann gibt es eine Reihe von Medikamenten, bei denen der massvolle Konsum von Alkohol kein Problem darstellt. Beachten Sie die Hinweise auf dem Beipackzettel und fragen Sie in der Apotheke und bei Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin nach. Wo findet man Informationen darüber, ob ein Medikament abhängig machen kann? Fragen Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin oder in der Apotheke, ob ein bestimmtes Medikament abhängig machen kann. Beachten Sie auch Hinweise auf dem Beipackzettel. Detaillierte Informationen finden sich auch hier www.compendium.ch Wo ist bei Medikamenten Vorsicht geboten? Medikamente sind unabdingbare Bestandteile der modernen medizinischen Versorgung und leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Bekämpfung vieler Leiden und Krankheiten. Es gibt aber verschiedene Medikamente, die ein erhebliches Missbrauchspotenzial aufweisen. Allen voran sind dabei Schlaf- und Beruhigungsmittel aus der Gruppe der Benzodiazepine sowie solche mit den Wirkstoffen Zolpidem und Zopiclon zu nennen (Z-Medikamente). Daneben werden auch häufig bestimmte rezeptpflichtige Schmerzmittel missbraucht. Wichtig ist, dass Sie rezeptpflichtige Medikamente immer in Absprache mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt einnehmen. Stellen Sie sicher, dass Sie jeweils genau wissen, wozu Sie welches Medikament verschrieben bekommen, wie lange und in welcher Dosis Sie dieses einnehmen sollten und was mögliche Nebenwirkungen sein können. Auch mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und/oder Alkohol sollten beachtet werden. Fragen Sie bei Unklarheiten Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin / Ihren Apotheker. Bei Unsicherheiten steht es Ihnen zudem frei, eine Zweitmeinung bei einer anderen Ärztin / einem anderen Arzt einzuholen. Wann ist Medikamentenkonsum schädlich? Problematisch ist vor allem die unsachgemässe Anwendung von benzodiazepinhaltigen Medikamenten oder Z-Medikamenten (Wirkstoffe Zolpidem oder Zopiclon). Die darin enthaltenen Wirkstoffe können bei falschem Einsatz (zu hohe Dosis und/oder zu lange Anwendungsdauer) zu vielen unerwünschten Nebenwirkungen führen (z. B. Müdigkeit, Kopfschmerzen, Niedergeschlagenheit, Muskelschwäche, Benommenheit und Schwindelgefühl). Zudem können sie bereits nach kurzer Anwendungsdauer abhängig machen. Benzodiazepine sowie Zolpidem und Zopiclon sind vorwiegend in Schlaf- und Beruhigungsmitteln enthalten. Bestimmte rezeptpflichtige Schmerzmittel können ebenfalls relativ schnell eine Abhängigkeit erzeugen, wenn sie nicht entsprechend der medizinischen Richtlinien eingesetzt werden. Neben der körperlichen und psychischen Abhängigkeit ist eine Toleranzentwicklung zu nennen, die zu einer immer höheren Dosis führen kann. Typische Folgen können eine «angenehme Gleichgültigkeit» sein, die zu Antriebs- und Interesselosigkeit führt und sich auf das soziale und berufliche Umfeld auswirkt. Weiter können Schläfrigkeit, eine Herabsetzung der geistigen und sensorischen Leistungsfähigkeit und viele weitere Nebenwirkungen auftreten. Überdosierungen können tödlich enden. (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, DHS 2013) Was ist Medikamentenabhängigkeit? Von Medikamenten abhängig zu sein, bedeutet ein zwanghaftes Verlangen nach der Substanz zu haben, von ihr beherrscht zu werden. Stehen die Medikamente nicht mehr zur Verfügung, treten Entzugserscheinungen auf. Anzeichen einer Medikamentenabhängigkeit sind die Fixierung auf Medikamente, die Vernachlässigung wichtiger Alltagsaktivitäten zu Hause oder im Berufsleben und die Zunahme des Medikamentenkonsums (es wird häufiger zur Substanz gegriffen und/oder die Dosis wird erhöht). Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten bei Medikamenten im Kanton Zürich? Benzodiazepinhaltige Medikamente (und Z-Medikamente) sind aufgrund ihres erhöhten Suchtpotenzials in der ganzen Schweiz rezeptpflichtig, müssen also ärztlich verschrieben werden. Untersuchungen zeigen, dass diese Medikamente häufig über einen längeren Zeitraum verschrieben werden, wofür sie nach medizinischen Richtlinien eigentlich nicht vorgesehen sind. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen finden sich hier «rechtliche Grundlagen 2020».